Q & A zu LEXICHECK.CH - Excel Versionen
Gesetze und vor allem Verordnungen werden häufig angepasst; Neues wird aufgenommen und Veraltetes eliminiert. Wie bildet LEXICHECK.CH das ab?
- Wir überwachen die Änderungen der in LEXICHECK.CH aufgeführten Erlasse. Sie werden im halbjährlichen Rhythmus in die Arbeitsblätter eingearbeitet. Bestehende Kunden werden informiert, wenn eine wesentliche Änderung in Kraft tritt. Wir listen sämtliche Änderungen auch auf unserer Webseite auf.
- Nicht alle Änderungen sind für alle Organisationen gleich relevant. Durch Selbstprüfungen sollen die Relevanz und die Auswirkungen auf die Organisation beurteilt werden. Im bestehenden File kann in der Kommentarspalte darauf verwiesen werden.
- Es empfiehlt sich, jeweils alle drei Jahre eine neue Version zu kaufen. Für bestehende Kunden wird ein Vorzugspreis gewährt.
- Der frühere Kauf eines Updates wird empfohlen, wenn gänzlich neue Gesetze und Verordnungen in Kraft treten.
Beim Ausdrucken des Konformitätsnachweises erscheint die Kopfzeile der Tabelle nur auf der ersten Seite.
- Dies ist bedingt durch das Programm, mit dem das File geschützt ist. Das ist etwas unschön, tut dem Zweck des Dokumentes aber keinen Abbruch. Wenn es nötig ist, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Werden mit dem Kopieren von Erlassen nicht die Urheberrechte des Bundes verletzt?
- Gemäss Urheberrechtsgesetz (URG) Art. 5 sind Gesetze, Verordnungen und weitere amtliche Verlautbarungen nicht urheberrechtlich geschützt.